Streit zwischen der SEC und Telegram

by Anet Janik  - Januar 13, 2020

Es gibt Neuigkeiten im Streit zwischen der SEC (Securities and Exchange Commission) und dem Blockchain-Netzwerk Telegram Open Network (TON). Die SEC wollte mittels des Rechtsstreits die sofortige Konteneinsicht erzwingen, scheiterte aber mit diesem Vorhaben.

Telegram muss nun, wenn auch nicht ganz freiwillig, einen Zeitplan vorlegen, bis wann das Unternehmen Auskunft über relevante Bankverbindungen und Transaktionen geben wird.

Die SEC stellte am 6. Januar 2020 einen Eilantrag beim zuständigen Gericht in New York, aber dieser wurde abgewiesen. Stattdessen sollte Telegram bis zum 9. Januar 2020 einen Zeitplan vorlegen, bis wann es relevante Bankverbindungen präsentieren kann.

[img_text_aside style=“2″ image=“https://usercontent.one/wp/www.kryptopreneurin.com/wp-content/uploads/2019/10/telegram-app-300×300.png“ image_alignment=“left“ headline=“4.600%20TON-relevante%20Transaktionen“ alignment=“left“]Telegram wird mehrere Wochen benötigen, um die Bankdaten zur Verfügung stellen zu können. Viele der Transaktionen haben mit Personen und Entitäten im Ausland stattgefunden. Zunächst müsse eine Klärung der datenschutzrechtlichen Richtlinien stattfinden. Es gehe dabei um rund 4.600 Transaktionen mit 650 Individuen und 120 juristischen Personen. Welcher Rechtsbereich hierbei betroffen ist, sei erst in 76 Fällen geklärt.

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Demnach werden die Ermittlungen der zuständigen Rechtsbereiche und die juristische Überprüfung der jeweiligen Datenschutz-Bestimmungen weitere fünf bis sieben Wochen in Anspruch nehmen.

Telegram: „Zeitaufwändig und unnötig“

Laut Telegram sei der Aufwand, der hier betrieben werde, nicht zielführend. Es handele sich lediglich um die Klärung, ob der geplante GRAM Token ein Wertpapier (Security) sei, oder nicht. Telegram fügt sich indes nur zähneknirschend dem Urteil.

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Bei dem Rechtsstreit mit der SEC handelt es sich allerdings um einzig diese Frage. Die SEC wirft dem Messaging-Anbieter vor, im Jahr 2018 mit dem Verkauf von SAFTs (Simple Agreement for Future Tokens) für den geplanten GRAM Token nicht registrierte Wertpapiere an Investoren verkauft zu haben. Die SEC erhofft sich durch einen Einblick in die Finanzen, einen Anhaltspunkt über die Verwendung  der Investorengelder zu finden. Im Endeffekt geht es um die Erfüllung der Kriterien des Howey-Tests für Wertpapiere. Schließlich werden zukünftig die Grams, die mit dem Start von TON generiert werden, an die Investoren verteilt. Telegram stellt diese Logik in Frage.

    „Die Beklagten machen respektvoll geltend, dass diese zeitaufwändigen Bemühungen in Anbetracht der engen rechtlichen Fragen in diesem Fall unnötig seien.“

Als Begründung führt Telegram an, dass die Bankdaten nichts über die Erwartungen verrieten, die Investoren beim Verkauf der SAFTs hegten. Die begründete Gewinnerwartung ist ein weiteres Kriterium des Howey-Tests.

    „Die Bankinformationen des Beklagten tragen einfach nicht zur Klärung dieser Frage bei, noch sagen sie etwas darüber aus, was die Käufer erwarten können oder zu erwarten veranlasst wurden,“

heißt es von Seiten der Telegram-Anwälte.

Dieser Artikel erschien zuerst auf BTC-Echo.

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