FinCEN schlägt Meldepflicht für ausländische Krypto-Vermögen vor. Die amerikanische Finanzbehörde will ausländische Krypto-Vermögen von über 10.000 US Dollar als meldepflichtig erklären.
Bereits am 31. Dezember schlug das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) eine Änderung des amerikanischen Geldwäschegesetzes vor. Der sogenannte Bank Secrecy Act betrifft ausländische Konten mit einer Anlage an Digitalwährungen. Virtuelle Währungen sind von dieser Meldepflicht aktuell noch ausgeschlossen. Das heißt, dass zurzeit keine Digitalwährungen eine Berücksichtigung bei den Geldwäschevorschriften für ausländische Konten (FBAR) finden.
[img_text_aside style=“1″ image=“https://usercontent.one/wp/www.kryptopreneurin.com/wp-content/uploads/2021/02/Melden.jpg“ image_alignment=“left“ headline=“Meldepflicht%3F“ alignment=“left“]Amerikanische Staatsbürger sollen dazu verpflichtet werden, Vermögen in Form von Kryptowährungen melden zu müssen. Es betrifft Vermögen in einer Größenordnung von mehr als 10.000 US Dollar, welche bei ausländischen Finanzinstituten angelegt sind.
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Es handelt sich bisher um eine reine Absichtserklärung, insofern ist noch nicht bekannt, wann dieser Entwurf offiziell veröffentlicht wird.
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Der Vorschlag erfolgt knapp drei Wochen bevor die Leitung des amerikanischen Finanzministeriums von der Trump-Regierung auf die neu gewählte Regierung von Joe Biden wechselt.
Verschärfung der Auflagen
Das Finanzministerium, dem das FinCEN angehört, hatte außerdem einen weiteren Gesetzentwurf vorgestellt, der die Auflagen für Transaktionen zu selbst verwalteten Krypto-Wallets verschärfen will. Die Krypto-Börsen sollen eine Speicherung der Kundendaten vornehmen, sobald ein Transfer zu ungehosteten Wallets stattfindet und es sich um mehr als 3.000 US Dollar handelt. Das bedeutete einen enormen Verwaltungs-Mehraufwand, insbesondere für kleinere Krypto-Projekte.
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