BaFin genehmigt grenzüberschreitenden STO

by Anet Janik  - März 24, 2020

BaFin genehmigt grenzüberschreitenden STO. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Security Token Offering des italienischen Unternehmens ParkinGO genehmigt.

Somit legt die Behörde den regulatorischen Grundstein und gibt grünes Licht für grenzüberschreitende STO’s.

[img_text_aside style=“2″ image=“https://usercontent.one/wp/www.kryptopreneurin.com/wp-content/uploads/2020/12/Parkplatz.jpg“ image_alignment=“left“ headline=“ParkinGO%20erh%C3%A4lt%20BaFin-Genehmigung%20f%C3%BCr%20STO“ alignment=“left“]ParkinGO erhält BaFin-Genehmigung für STO. Das Geschäftsmodell des 1995 gegründeten italienischen Unternehmens ParkinGO besteht aus der Bereitstellung von Parkplätzen an logistischen Knotenpunkten.

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Angefangen beim Mailänder Flughafen Malpensa hat das Unternehmen seitdem ein Netzwerk von Flughafen-, Hafen- und Bahnhof-Parkdiensten in über 90 Standorten in neun europäischen Ländern aufgebaut. Nun hat das Unternehmen einen STO gestartet und dafür den Segen der BaFin erhalten.

Eine Beteiligung an dem STO von ParkinGO ist zukünftig auch für Privatanleger und andere institutionelle Anleger anderer 21 europäischer Länder möglich.

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Davide Rovelli, CEO von ParkinGO, begrüßt die richtungsweisende Entscheidung der BaFin:

    „Security Token können eine neue Art der Finanzierung für Familienunternehmen wie ParkinGO ermöglichen. Die behördliche Genehmigung durch die BaFin stärkt unser Vertrauen während dieses Fundraising-Prozesses enorm.“

Ausgabe und Verwaltung über die STOKR-Plattform

Die Ausgabe und Verwaltung der GOT-Token erfolgt über die STOKR-Plattform, die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu den Kapitalmärkten ermöglicht.

ParkinGO verpflichtet sich, einen Prozentsatz der jährlichen Einnahmen an die Investoren auszuschütten. So wächst mit dem Erfolg des Unternehmens das Investment. Das Unternehmen stellt die Token als „einzigartiges hybrides Eigenkapital-Instrument“ dar.

Für Tobias Seidl, zuständig für Produktentwicklung und Regulierung bei STOKR, sendet mit dieser Entscheidung der BaFin ein positives Signal an kleine Unternehmen:

    „Wir sind stolz darauf, dass wir eine echte Alternative für KMU und Start-Ups entwickelt haben, um eine Finanzierung durch ein Finanzinstrument zu erhalten, das für Investoren, die an ihren starken Wachstumsgeschichten teilhaben wollen, attraktiv ist. Die Genehmigung durch die BaFin ist ein wichtiger Meilenstein für alle KMU und Start-Ups und zeigt, dass die europäischen Kapitalmarktgesetze bereits an diese neue Finanzierungsform angepasst sind.“

Die GOT’s werden auf der Ethereum Blockchain unter Verwendung des ERC-20-kompatiblen STOKR-Frameworks ausgegeben.

Dieser Artikel erschien zuerst auf BTC-Echo.

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