Die BaFin veröffentlicht neue Richtlinien für Bitcoin und Kryptowährungen. Vor zwei Tagen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt auf ihrer Seite veröffentlicht. Der Titel ist: „Hinweis zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“.
Es findet eine Klassifizierung von digitalen Vermögenswerten als Finanzinstrument statt.
[img_text_aside style=“2″ image=“https://usercontent.one/wp/www.kryptopreneurin.com/wp-content/uploads/2020/03/Regulation.jpg“ image_alignment=“left“ headline=“BaFin%20ver%C3%B6ffentlicht%20Richtlinien%20f%C3%BCr%20Bitcoin%20und%20Co.“ alignment=“left“]Die BaFin hat im Merkblatt genau erläutert, was unter virtuellen Währungen genau zu verstehen ist:
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- „Eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.
Somit bilden virtuelle Währungen nur einen Teil der auf dem Markt zur Verfügung stehenden Kryptowährungen ab. Denn nach der Definition der BaFin ist das nur auf virtuelle Währungen beschränkt, die unter Tauschmittel fallen. Die BaFin stellte auch klar, dass sich die Definition von Kryptographie durch mehrere Instanzen, einschließlich der Financial Action Task Force (FATF), überschneidet, was die Grundlage für ihre Klassifizierung bildete.
Kryptoverwahrgeschäft: Wer fällt drunter?
Bisher nicht erfasst war der gewerbliche Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, die keine Rechnungseinheiten im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) sind und auch nicht unter die sonstigen Kategorien des KWG fielen.
- „Daher hat das Gesetz zur Erfassung aller für den Finanzmarkt relevanten Verwendungsformen von Krypto-Token eine weite Definition des Kryptowertes geschaffen und diesen als neues Finanzinstrument sowie das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung eingeführt.“
Unternehmen, die Folgendes tun, erfüllen den gesetzlichen Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts:
- „Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen; für andere verwahrt, verwaltet und sichert.“
Zurzeit gibt es eine Übergangslösung für alle Unternehmen, die schon jetzt mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen für ihre Kunden handeln und diese verwahren. Alle anderen bzw. neu hinzukommenden Unternehmen müssen sich vor Beginn eine entsprechende Lizenz bei der BaFin einholen. Vielleicht steht und schon bereits dieses Jahr das Angebot über den Handel und die Verwahrung von Bitcoin und Co. bei der Hausbank zur Verfügung. Immerhin haben bereits 40 Banken solch eine Lizenz beantragt.
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Für die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährung schreibt die BaFin Folgendes:
- „Erfasst wird die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Es genügt für die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, wenn der Anbieter eine der Alternativen verwirklicht. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es nicht erforderlich, dass Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, zugleich verwahrt, verwaltet und gesichert werden.“
Verwahrung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Inobhutnahme der Kryptowerte als Dienstleistung für Dritte. Erfasst sind damit vor allem Dienstleister, die Kryptowerte ihrer Kunden in einem Sammelbestand aufbewahren, ohne dass die Kunden selbst Kenntnis von den dabei verwendeten kryptografischen Schlüsseln haben.
Deutschland bereitet sich auf das Zeitalter von Bitcoin und Kryptowährungen vor
Die Regulierung in Bezug auf Bitcoin und Co. wird immer ausgereifter. Wahrscheinlich werden wir im Laufe dieses Jahres noch weitere Ergänzungen durch die BaFin bekommen. Deutschland bereitet sich also schnellstmöglich auf die Zeit von Bitcoin und Kryptowährungen vor. Wenn man etwas nicht bekämpfen kann, dann muss man es regulieren. Durch die neuen Regulierungen werden immer mehr Unternehmen und Privatpersonen Interesse an Bitcoin und Co. zeigen. Das gibt vielen Menschen vielleicht das nötige Vertrauen, was bis jetzt gefehlt hat.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Cryptomonday.
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